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   FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03   

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https://dejure.org/2003,17456
FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03 (https://dejure.org/2003,17456)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2003 - IV 36/03 (https://dejure.org/2003,17456)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2003 - IV 36/03 (https://dejure.org/2003,17456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der Erstattungsvoraussetzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der Erstattungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Sachen der Ausfuhrerstattung; Irrtum der Behörde über Vorliegen der Erstattungsvoraussetzungen; Zinsforderung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.01.2001 - C-1/99

    Kofisa Italia

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der beschließende Senat folgt, findet in der Sache eine Bestätigung durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11.1.2001 (- Rs. C - 1/99 -, in: HFR 2001, S. 382 ff).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 11.1.2001 befunden, Art. 244 ZK sei so auszulegen, dass er nur den Zollbehörden die Befugnis einräume, den Vollzug einer angefochtenen Entscheidung auszusetzen; diese Befugnis schränke jedoch nicht die Befugnis der gemäß Art. 243 ZK mit einem Rechtsbehelf befassten Gerichte ein, eine solche Aussetzung anzuordnen, um ihrer Pflicht zur Sicherstellung der vollen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nachzukommen ( EuGH , Urteil vom 11.1.2001, a.a.O.).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Denn die Gewährung von Ausfuhrerstattungen ist nicht Teil der Regelung des Zollkodex für die Ausfuhr von Gemeinschaftswaren, sondern hat ihre Grundlage in den Verordnungen zur Einführung gemeinsamer Marktorganisation für verschiedene Agrarerzeugnisse (vgl. EuGH , Urteil vom 17.7.1997 - Rs. C - 130/95 -, in: EuGHE 1997, I-4295, Rz. 39).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Deshalb begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen sind (sog. aktive Irrtümer) und von einem verständigen Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnten, gemäß Art. 220 Abs. 2 lit. b) ZK einen Anspruch darauf, dass von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Abgaben abgesehen wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 27. Juni 1991 - C - 348/89 - in: EuGHE 1991, I-3277, 3307 Rdnr. 23).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01

    Vorlage eines Beförderungspapiers - Vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung -

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Der Bundesfinanzhof hat allerdings mit Urteil vom 7.11.2002 ( VII R 49/01, juris) entschieden, dass das Hauptzollamt gegenüber einem Ausführer nicht verpflichtet ist, auf die rechtzeitige Erfüllung der Erstattungsvoraussetzungen zu dringen oder auch nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und ihm darüber eine verbindliche Auskunft zu geben.
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Steuer- bzw. Abgabenpflichtige glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 23.8.2000 - VII B 145/00 -, in: juris).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung kommt freilich nur in Betracht, wenn entweder der angegriffene Bescheid mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig oder der Steuer- bzw. Abgabenpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, Beschluss vom 17.1.1996 - V B 100/95 -, in: BFH/NV 1996, 491).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Darüber hinaus entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der beschließende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C - 80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C - 370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Darüber hinaus entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der beschließende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C - 80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C - 370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung -

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Nach Art. 220 Abs. 2 lit. b) ZK ist das Vertrauen des Abgabenschuldners nur dann schutzwürdig, wenn die zuständige Behörde die Grundlage für das Vertrauen des Abgabenschuldners geschaffen hat (vgl. BFH, Urteil vom 24.4.2001 - VII R 114/99 -, juris).
  • EuGH, 28.06.1990 - C-80/89

    Behn Verpackungsbedarf / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03
    Darüber hinaus entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der beschließende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C - 80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C - 370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • FG Hamburg, 26.10.2004 - IV 428/02

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der

  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

  • FG Hamburg, 26.10.2004 - IV 428/02

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten IV 428/02 und IV 36/03 sowie der Sachakten des beklagten Hauptzollamtes verwiesen.

    In seinem Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - hat der Senat auch im Einzelnen dargelegt, dass sich die Klägerin nicht auf die Vorschrift des Art. 11 Abs. 3 Unterabsatz 3 VO Nr. 3665/87 berufen kann, weil die zu Unrecht getätigte Zahlung nicht durch einen Irrtum des beklagten Hauptzollamtes erfolgt ist.

  • FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen:

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. zuletzt FG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 -), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts verschafft und danach handelt; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH , Urteil vom 28.6.1990 - C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 -161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87).
  • FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 187/01

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt (vgl. etwaFG Hamburg, Beschluss vom 31.3.2003 - IV 36/03 - und Urteil vom 11.9.2002 - IV 61/99 - ), dass sich ein aufmerksamer Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht werden, die notwendigen Kenntnisse des für seinen Bereich einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu verschaffen hat; die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften das einzige positive Recht auf dem betreffenden Gebiet, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28.6.1990 -C-80/89 - juris; Urteil vom 12.7.1989 - 161/88 -, juris; Urteil vom 26.11.1998 - C-370/96 -, in: ZfZ 1999, S. 86, 87 [EuGH 26.11.1998 - C 370/96] ).
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